Badesee: Auch eine Kündigung des Vertrages nicht mehr ausgeschlossen
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CDU und Grüne fordern Kontrolle der vertraglichen Pflichten – Pflegezustand, Sanitäranlagen und Gastronomie sollen kurzfristig überprüft werden
Die Gruppe aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Schortenser Stadtrat fordert eine kurzfristige Überprüfung der Zustände am Badesee in Heidmühle. Einen entsprechenden Antrag hat die Gruppe bei der Stadt Schortens eingereicht. Im Mittelpunkt stehen die Pflege des Badebereichs, der Zustand der Toiletten, Duschen und Umkleiden sowie der Betrieb der Gastronomie.
„Der Badesee gehört im Sommer zu den beliebtesten Orten in unserer Stadt. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn Besucherinnen und Besucher verschmutzte oder nicht nutzbare Sanitäranlagen vorfinden und sich niemand verantwortlich fühlt“, erklärt Gruppensprecher Axel Homfeldt (CDU). „Der Pachtvertrag beschreibt die Pflichten des Pächters deutlich konkreter, als es bisher in der öffentlichen Diskussion den Eindruck machte. Jetzt muss geprüft und dokumentiert werden, ob diese Verpflichtungen tatsächlich erfüllt werden.“

Nach dem Willen von CDU und Grünen soll die Verwaltung eine Begehung vornehmen und dabei insbesondere Sauberkeit, Funktionsfähigkeit, Pflegezustand und Zugänglichkeit während der vereinbarten Öffnungszeiten untersuchen. Festgestellte Mängel sollen dem Pächter schriftlich mitgeteilt und mit einer angemessenen Frist zur Beseitigung verbunden werden.

Der Pachtvertrag verpflichtet den Pächter unter anderem dazu, das Pachtobjekt pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehören auch die Sanitäranlagen mit Toiletten, Duschen und Umkleiden. Darüber hinaus erstrecken sich Pflegepflichten auf die Badestelle, Wege und weitere Flächen. Für das gesamte Pachtobjekt besteht zudem grundsätzlich eine Öffnungsverpflichtung von April bis Oktober.
„Uns geht es nicht darum, vorschnell einen Vertrag zu kündigen“, betont der stellvertretende Gruppensprecher Wolfgang Ottens (Bündnis 90/Die Grünen). „Zunächst muss der Pächter die Gelegenheit bekommen, festgestellte Mängel innerhalb einer klaren Frist zu beheben. Bleiben erhebliche Missstände aber bestehen oder treten sie immer wieder auf, kann die Stadt nicht dauerhaft wegsehen. Dann müssen auch die Möglichkeiten genutzt werden, die der Vertrag ausdrücklich vorsieht.“

Der Vertrag eröffnet der Stadt bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Teilkündigung für den Bereich Kiosk, Gastronomie und Sanitäranlagen.
„Wer vertraglich Aufgaben übernimmt, muss sie auch erfüllen“, stellt Homfeldt klar. „Die Bürgerinnen und Bürger dürfen saubere Toiletten, nutzbare Duschen und Umkleiden sowie einen gepflegten Badebereich erwarten. Das ist keine überzogene Forderung, sondern die Grundlage für einen ordentlich betriebenen Freizeitort. Sollte der Pächter seinen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht nachkommen, ist für uns auch eine Kündigung nicht mehr ausgeschlossen.“
Über das Ergebnis der Prüfung, mögliche Beanstandungen und die Reaktion des Pächters soll die Verwaltung dem Verwaltungsausschuss zeitnah berichten. Anschließend muss entschieden werden, ob weitere Schritte erforderlich sind.
„Unser Ziel ist eine verlässliche Lösung für den Badesee“, ergänzt Ottens. „Er soll ein Ort bleiben, an dem sich Familien, Jugendliche und ältere Menschen gerne aufhalten. Dazu gehören gepflegte Anlagen und klare Verantwortlichkeiten.“



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